Klassenpflegschaften, Schulpflegschaften und Schulkonferenz sind wichtige Mitwirkungsgremien einer Schule. Sie sind das Bindeglied zwischen Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft und somit für eine gute Gemeinschaft innerhalb des Schulsystems von großer Bedeutung.
Die Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft setzt sich aus den Erziehungsberechtigten und dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin zusammen. Auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer/innen können an der Klassenpflegschaftssitzung teilnehmen.
Mindestens einmal im Schuljahr treffen sich die Eltern und der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin zu einer Klassenpflegschaftssitzung.
Die Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung erfolgt durch die Klassenpflegschaftsvorsitzende bzw. durch den Klassenpflegschaftsvorsitzenden – In den Eingangsklassen lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zur Sitzung ein. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende sowie die Stellvertreterin/ der Stellvertreter werden aus der Mitte der anwesenden Erziehungsberechtigten für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Die Gewählten sind Mitglieder der Schulpflegschaft.
Informationen über Unterrichtsinhalte, Lernziele und Lernmittel sowie über geplante schulische und außerschulische Aktivitäten im Laufe des Schuljahres sind Gegenstand der 1. Sitzung
Informationen und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse sind weitere mögliche Gesprächspunkte
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft, die sich aus den in den Klassenkonferenzen gewählten Elternvertretern sowie der Schulleitung zusammensetzt, tagt in der Regel einmal im Schuljahr. Aus ihrer Mitte werden die Vertreter/innen der Elternschaft für die Schulkonferenz gewählt. Die bzw. der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz..
Dieses Gremium ist ein bedeutendes Mitwirkungsorgan der Elternschaft einer Schule. Es vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule in Bezug auf die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit gegenüber der Schulleitung und anderen Mitwirkungsgremien.
Über Entscheidungen, die in der Schulkonferenz getroffen werden sollen, kann hier diskutiert und beraten werden.
Die Schulpflegschaft kann eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Informationen der Schulleitung können über die Vertreter der Klassenpflegschaften an alle Eltern der Schule weitergegeben werden.

Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie besteht aus Vertretern der Schulleitung sowie der Lehrer- und Elternschaft. Somit ist gewährleistet, dass alle, die an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt sind, zusammenwirken. Die Schulkonferenz berät in allen wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Vorschläge an die Schulaufsicht und an den Schulträger unterbreiten.
Die Schulkonferenz entscheidet z. B. in folgenden Angelegenheiten:
- Entscheidung über den Finanzhaushalt der Schule
- Schulprogramm
- Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen
- Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Nutzung von vom Schulträger bereitgestellten Lehr- und Lernmitteln
- Anschaffung von Lernmitteln, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
- Einrichtung von außerschulischen Betreuungsangeboten
- Planung von Schulveranstaltungen außerhalb der Unterrichts
- Mitbestimmung bei der Neubesetzung der Schulleiterstelle
- Mitspracherecht bei Schulausschlüssen von Schülern
- Erlass einer Schul- und Hausordnung
Kontaktdaten
Vorsitzende im Schuljahr 2025/2026: Sarah Schlippe
Stellvertretung im Schuljahr 2025/2026: Dominik Raulf











