Unterricht

Verkehrserziehung

Rechtliche und bildungspolitische Vorgaben

Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Ziel ist […] die Kompetenzen für eine reflektierte und verantwortungsvolle Teilnahme an der Verkehrswirklichkeit zu fördern. Dabei soll die Schule mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten.“ (BASS)


Schulweg und Radfahrausbildung

  • Unterrichtsgang in Klasse 1 mit örtlichem Bezirksbeamten der Polizei zur Erkundung der Schulumgebung und zur zunehmend selbstständigen und sicheren Bewältigung des Schulwegs
  • Fahren eines Parcours mit Rollern und Fahrrädern auf dem Schulgelände zur Einübung eines verkehrsgerechten Verhaltens
  • Teilnahme an der Radfahrausbildung in Klasse 4 in Kooperation mit den Verkehrssicherheitsbeauftragten der örtlichen Polizeibehörde mit dem Ziel, das Fahrrad motorisch sicher zu beherrschen und sich verkehrsgerecht zu verhalten

Entwicklungsvorhaben

Entwicklung eines Projekts zum Training der selbstständigen, sicheren Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr mit den örtlichen Verkehrsbetrieben und Kooperation mit der Verkehrswacht